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Sobald Sie den Zeitpunkt wissen, ab wann Sie eine Betreuerin benötigen, ist es nötig mit uns Kontakt aufnehmen. Am besten ist es jedoch uns die Benötigung des Einsatzes einer Betreuerin mindestens 5 bis 10 Tage im Voraus mitzuteilen. Je mehr Zeit zum Suchen einer geeigneten Person Sie uns lassen, desto bessere Betreuerin wir für Sie finden können.
Es hängt von den Anforderungen des Kunden ab. Durchschnittlich können Sie nach 5 bis 10 Tagen eine Betreuerin empfangen.
Sie können uns unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 23 23 10 erreichen, oder uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen, und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Vergessen Sie nicht die Uhrzeit, wo wir Sie erreichen können, anzugeben. Falls Sie eine schnelle Frage hätten, können Sie uns per Live-Chat (unten rechts) oder E-Mail schreiben. Sie können ebenso den Fragebogen auszufüllen, wo wir die notwendigen Informationen erhalten, und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Unterbringung, am besten eigenes Zimmer, Verpflegung, Freizeitmöglichkeit. Internetzugang wäre ein großer Gefallen, damit die Betreuerin mit ihren Verwandten und Bekannten in Kontakt bleiben kann.
Bezüglich des Ablaufes der staatlichen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung geben wir dem Kunden die komplexen Informationen und die erforderlichen Unterlagen. Die erforderlichen Formulare werden Ihnen schon beim ersten Einsatz der Betreuerin zugestellt.
Wir achten darauf, dass jede Betreuerin alle erforderlichen Unterlagen zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Besitz hat. Diese werden Ihnen per E-Mail oder per Betreuerin bei ihrem Einsatz zugestellt.
Das Tätigkeitsfeld der Betreuerin umfasst in der Regel die Grundpflege der betreuungsbedürftigen Person, Hilfestellung bei der Hygiene sowie übliche Haushaltsführung. Fachliche Tätigkeiten sind nur aufgrund ärztlicher Empfehlung des Behandlungsarztes zulässig.
Jede Betreuerin bekommt von Ihnen einen Beitrag zur SVA und als selbständig erwerbstätige Person bezahlt die Beiträge selbst.
Jede Betreuerin muss innert 3 Tagen ab dem Einsatz im Sinne des Gesetzes mit Nebenwohnsitz angemeldet werden.
Die Betreuerin kann die Insulinspritze nur mit Einverständnis des Behandlungsarztes verabreichen.
Wir arbeiten ausschließlich mit slowakischen Betreuerinnen zusammen.